Häufig gestellte Fragen!

Ihre Lösungen rund ums Banking – einfach erklärt.

Hausratversicherung

Ja, natürlich. Die Hausratversicherung schützt Ihre Haushaltsgegenstände – unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Eigentümer der versicherten Wohnung sind.

Rauchmelder retten Leben, daher empfehlen wir, sie zu installieren. Dies ist jedoch keine Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Mit den folgenden Modulen können Sie Ihren Versicherungsschutz erweitern:

Erweiterte Naturgefahren (elementar): Schäden durch Überschwemmungen und Stauwasser (auch durch Starkregen), Erdbeben, Senkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

Fahrraddiebstahl: Ihr Fahrrad ist durch die Hausratversicherung gegen Einbruch aus der versicherten Wohnung (inkl. Keller) versichert. Um gegen einfachen Diebstahl versichert zu sein, wenn Sie unterwegs sind, benötigen Sie dieses Zusatzmodul.

Glasschutz: Mit diesem Zusatzmodul können Sie alle Gläser in Ihrem Haushalt (außer Hohlgläsern wie Vasen, Lampen und Trinkgläsern) gegen Glasbruch jeglicher Art versichern

Neben dem eigentlichen Sachschaden fallen oft schon bei kleineren Schäden zusätzliche Kosten an. Die Hausratversicherung lässt Sie auch hier nicht im Stich. Sie deckt zahlreiche Kosten, wie z.B. Schadenminderungskosten, Aufräumkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist und Sachen ausgelagert werden müssen, Schlossänderungskosten, wenn ein Wohnungsschlüssel durch ein versichertes Ereignis abhanden gekommen ist, sowie Sicherungskosten, wenn die Wohnung wegen beschädigter Türen und Fenster nicht verschlossen werden kann, bzw. Kosten für provisorische Reparaturen, wenn dies dem Schutz des Hausrats dient. Diese und weitere Kosten sind in den Bedingungen genau definiert.

Wenn der Versicherungsnehmer die Wohnung wechselt, wird der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung übertragen. Während des Wohnungswechsels besteht der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs.

Ja, alle Telefone im Haushalt sind gegen die versicherten Risiken versichert. Wenn ein Telefon z. B. durch einen Brand beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen wird, wird es erstattet. Reiner Bruch oder einfacher Verlust sind jedoch nicht versichert.