Häufig gestellte Fragen!

Ihre Lösungen rund ums Banking – einfach erklärt.

Privathaftpflichtversicherung

Ja, Schäden an der Mietsache sind versichert. Je nach Tarif mit unterschiedlichen Vergütungsgrenzen. Die Versicherung deckt nicht nur Schäden an der Mietwohnung oder dem Haus, sondern auch Schäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen in Ferienunterkünften ab.

Es gibt einen Sondertarif für Mitglieder des öffentlichen Dienstes oder Beamte. Letztere zahlen eine geringere Prämie. Der Leistungsumfang der Privathaftpflichtversicherung weicht nicht ab.

Versichert sind gezähmte Haustiere (z. B. Katzen, Kaninchen), gezähmte Kleintiere (z. B. Singvögel, Papageien, Hamster, Meerschweinchen) und Bienen. In den Tarifen Comfort und Full sind auch Blinden- und Behindertenführhunde sowie wilde Kleintiere (z.B. Schlangen, Spinnen, Skorpione) versichert – sofern sie entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Auflagen gehalten werden. Im Comfort-Tarif gilt für wilde Kleintiere eine Untergrenze von10.000 EUR.

Ja, die Kosten infolge des Verlustes fremder privater Schlüssel werden übernommen. Wenn Sie z. B. den Schlüssel zu Ihrer Mietswohnung verlieren, werden die Kosten für den Austausch des Schlosses bzw. der Schließanlage übernommen. Je nach Tarifvariante gelten hierfür Entschädigungsgrenzen bis 15.000 EUR (Standard), 50.000 EUR (Comfort) oder 100.000 EUR (Full). In den Tarifen Comfort und Full besteht bis zu den genannten Summen außerdem Versicherungsschutz, wenn Sie Schlüssel verlieren, die Ihnen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit vom Arbeitgeber überlassen wurden.

Drohnen (Hubschrauber, Quadro-Copter, etc.) mit einem maximalen Fluggewicht von 2 kg oder motorgetriebene Modellflugzeuge, deren Fluggewicht 500 g nicht überschreitet, sind ebenfalls in den Tarifen Comfort und Full versichert. Der Comfort-Tarif hat eine Untergrenze von 10.000 EUR für Drohnen, der Full-Tarif nicht.

Der Familientarif beinhaltet auch Versicherungsschutz für Ihre Kinder, wenn sie in Ihrem Haushalt leben – unabhängig davon, wie alt sie sind. Ihre Kinder sind auch versichert, wenn sie unverheiratet sind und noch in der Schule oder unmittelbar nach der Berufsausbildung sind. Versicherungsschutz besteht auch, wenn auf eine Lehre unmittelbar ein Studium folgt. Nach Abschluss der Grundschul- oder Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz für maximal ein Jahr bestehen, wenn Ihre Kinder unmittelbar nach dieser Ausbildung arbeitslos sind oder eine Wartezeit eintritt.